Was ist eine Gewerbeanmeldung in Gastgewerbe?

Restaurantübernahme: Ihr Weg zum Erfolg!

06/06/2024

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Der Traum vom eigenen Restaurant – für viele Gastronomen ist er die treibende Kraft hinter langen Arbeitstagen und leidenschaftlicher Hingabe. Eine Betriebsübernahme bietet dabei eine verlockende Abkürzung zum eigenen Lokal, da man auf bestehende Strukturen, einen etablierten Kundenstamm und oft auch auf eingespieltes Personal zurückgreifen kann. Doch so attraktiv dieser Weg auch erscheinen mag, er birgt auch zahlreiche Fallstricke und Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Um Sie bestens für diesen entscheidenden Schritt zu wappnen und Ihnen einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, haben wir die wichtigsten Aspekte und eine umfassende Checkliste für Sie zusammengestellt. Denn nur wer gut vorbereitet ist, kann die Chancen einer Restaurantübernahme optimal nutzen und potenzielle Gefahren gekonnt umschiffen.

Was ist bei einer restaurantübernahme zu beachten?
So wird bspw. bei einer Restaurantübernahme die Mehrheit oder gleich alle Anteile der Gastronomie aufgekauft. Dabei wird grundsätzlich das Eigentum und die Leistungsmacht des Unternehmens an eine dritte Person (Käufer) übertragen. Was ist bei einer Gastronomie-Übernahme zu beachten?
Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter einer Restaurantübernahme?

Im Allgemeinen spricht man von einer Betriebsübernahme, wenn ein Unternehmen ein anderes aufkauft. Dies ist nicht nur im großen Stil bei Konzernen der Fall, sondern auch im kleineren Rahmen, etwa bei einer Restaurantübernahme. Eine Übernahme gilt als vollzogen, wenn mindestens 51 % der Firmenanteile übertragen werden. Das bedeutet, bei einer Gastronomieübernahme erwirbt der Käufer die Mehrheit oder sogar alle Anteile des bestehenden Betriebs. Dadurch gehen das Eigentum und die Leistungsmacht des Unternehmens von der ursprünglichen Person (Verkäufer) auf eine dritte Person (Käufer) über. Es handelt sich also um mehr als nur den Kauf von Mobiliar oder einer Immobilie; es ist die Übernahme eines gesamten Geschäftsbetriebs mit all seinen Rechten und Pflichten.

Die juristischen und finanziellen Aspekte einer Betriebsübernahme

Bevor Sie sich in die Euphorie einer möglichen Übernahme stürzen, ist eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen und finanziellen Gegebenheiten unerlässlich. Diese Phase, auch Due Diligence genannt, schützt Sie vor bösen Überraschungen und potenziellen finanziellen Belastungen in der Zukunft.

Finanzdaten und Verträge

Prüfen Sie alle relevanten Finanzdaten des Restaurants auf Herz und Nieren. Dazu gehören:

  • Bilanzen: Geben Aufschluss über Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital des Betriebs.
  • Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV): Zeigen Einnahmen und Ausgaben über einen bestimmten Zeitraum und damit die Rentabilität.
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA): Eine detaillierte Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben, die jedoch auch manipuliert sein kann. Lassen Sie sich hier nicht blenden, sondern suchen Sie nach tiefergehenden Belegen.

Besonders wichtig ist die genaue Überprüfung aller bestehenden Verträge. Dazu zählen:

  • Lieferantenverträge: Sind diese fair? Gibt es Knebelverträge mit Brauereien oder Getränkelieferanten, die Sie an bestimmte Produkte oder Abnahmemengen binden?
  • Miet- und Leasingverträge: Wie lange laufen diese? Sind die Konditionen marktüblich? Gibt es Kündigungsfristen oder Optionen zur Verlängerung?
  • Mitarbeiterverträge: Sind alle Arbeitsverträge aktuell und rechtlich einwandfrei?

Mitarbeiter und Verbindlichkeiten

Ein entscheidender Punkt ist das bestehende Personal. Gemäß § 613a BGB sind Sie als neuer Inhaber grundsätzlich verpflichtet, das vorhandene Personal bei einer Betriebsübernahme zu übernehmen. Kündigungen im Zeitraum der Übernahme sind unzulässig, es sei denn, sie sind personen- oder verhaltensbedingt. Auch dürfen Sie die entsprechenden Mitarbeiter durch neue Arbeitsverträge rechtlich nicht schlechter stellen; eine Kürzung von Urlaubstagen oder eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen wäre unwirksam.

Überprüfen Sie zudem genau, ob etwaige finanzielle Forderungen oder Verbindlichkeiten offenstehen und ob Sie als neuer Eigentümer diese begleichen müssen. Dies können ausstehende Rechnungen, Darlehen oder Steuerschulden sein. Halten Sie alle Abreden und Zusicherungen unbedingt schriftlich in einem detaillierten Kaufvertrag fest. Lassen Sie diesen Vertrag von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen, um keine Risiken einzugehen.

Warum steht das Restaurant zum Verkauf? Die kritische Frage.

Die erste und vielleicht wichtigste Frage, die Sie sich bei einer Restaurantübernahme stellen müssen, lautet: „Warum will die oder der aktuelle Betreiber eigentlich verkaufen?“ Die Antwort auf diese Frage kann Ihnen entscheidende Hinweise auf den Zustand und die Zukunftsperspektiven des Betriebs geben. Prinzipiell gibt es drei Hauptgründe, weshalb ein Gastronom sein Restaurant veräußern will:

Grund für den VerkaufImplikation für den KäuferRisikobewertung
AltersgründeOft ein gut etabliertes Geschäft mit treuem Kundenstamm; der Verkäufer sucht einen Nachfolger, um sein Lebenswerk weiterzuführen.Niedrig (meist lukrativ)
Insolvenz / finanzielle SchwierigkeitenDer Betrieb kämpft mit Problemen. Ursachen können schlechte Lage, falsches Konzept oder Eigenverschulden sein.Hoch (Vorsicht ist geboten!)
NeuorientierungDer Verkäufer möchte sich beruflich oder privat neu ausrichten, oft ohne dass der Betrieb selbst in Schwierigkeiten steckt.Mittel bis Niedrig

Besonders beim zweiten Punkt, den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, müssen Sie hellhörig werden. Solche Probleme können auf eine schlechte Lage zurückzuführen sein, die Sie über eine detaillierte Standortanalyse ermitteln können. In einem solchen Fall sollten Sie in der Regel die Finger von dieser Gastronomie lassen, da selbst das beste Konzept eine unattraktive Lage kaum kompensieren kann. Ein falsches Konzept oder das Eigenverschulden des Vorgängers können Sie noch retten, aber es kostet viel Mühe, Zeit und finanziellen Aufwand. Hieran knüpft auch die Frage an, inwiefern das Image der Gastronomie bereits beschädigt ist. Eine Betriebsübernahme aus Altersgründen oder wegen einer Neuorientierung des vorherigen Gastronomen ist in den meisten Fällen die lukrativste Art der Firmenübernahme, da Sie hier auf eine intakte Basis aufbauen können.

Die umfassende Checkliste für Ihre Restaurantübernahme

Neben den juristischen und finanziellen Gegebenheiten müssen Sie auch zahlreiche andere Faktoren in Ihre Überlegungen einfließen lassen, wenn Sie den Erwerb einer Gastronomie anstreben. Niemand kauft die Katze im Sack – eine gründliche Bestandsaufnahme ist unerlässlich.

Bestandsaufnahme im Restaurant

Schauen Sie sich den Zustand des Restaurants vor der Übernahme gründlich an und protokollieren Sie etwaige Missstände. Größere Renovierungen in naher Zukunft können hohe Kosten verschlingen, die Sie unbedingt einkalkulieren sollten. Achten Sie auf:

  • Fassade und Gebäudehülle: Gibt es versteckte Schäden wie Schimmelsporen an Innen- und Außenwänden? Sind die Fenster und das Dach dicht? Gibt es Risse oder Feuchtigkeitsschäden?
  • Küche: Wie lange ist die Anschaffung der Küche her? Funktionieren die Küchengeräte einwandfrei? Sind sie energieeffizient? Sind Besteck, Geschirr und Küchenutensilien in ausreichender Menge und gutem Zustand vorhanden? Achten Sie auf die Funktionalität der Gasanschlüsse und die Elektrik.
  • Sanitäranlagen: Wie ist es um die Toiletten im Haus bestellt? Wie ist der erste Eindruck bezüglich Sauberkeit und Zustand? Funktionieren die Spülungen einwandfrei? Sind sie barrierefrei, falls erforderlich?
  • Gasträume: Gibt es Mängel am Mobiliar wie den Stühlen und Tischen? Funktioniert die Beleuchtung einwandfrei, müssen ggf. Lampen ersetzt werden? Ist die Belüftung ausreichend?
  • Heizungsanlage: Wie wird das Restaurant beheizt? Wann erfolgte zuletzt die Wartung – und mit welchem Ergebnis? Gas- und Ölheizungen stellen im Zuge der Nachhaltigkeitsbewegung ein Auslaufmodell dar. Der Wechsel zu umweltfreundlichen Alternativen bedeutet jedoch erstmal kostspielige Investitionen, die Sie einplanen müssen.
  • Dienstleister: Welche Auftragnehmer und Geschäftspartner werden eingesetzt? Beispiele hierfür sind neben Lieferanten auch Anbieter von Kassensystemen und Online-Reservierungssystemen. Überprüfen Sie die Konditionen dieser Verträge.

Bekanntheitsgrad und Reputation der Gastronomie

Wie steht es um den Ruf der Gastronomie? Gibt es Vorfälle aus der nahen Vergangenheit, die den Ruf ernsthaft beschädigt haben? Den Namen wieder „reinzuwaschen“ resultiert unter Umständen in höheren Marketinginvestitionen. Dies müssen Sie unbedingt beachten!

Einen ersten Anhaltspunkt liefert der Blick in das Google Unternehmensprofil und die Restaurantbewertungen der Gäste. Hilfreich bei der Einschätzung sind neben klassischen Bewertungsportalen wie Yelp und TripAdvisor auch etwaige Zeitungsberichte in lokalen Medien. Werfen Sie auch einen Blick in die Reservierungsbücher der Gastronomie. Vor allem, wenn diese digitalisiert vorliegen, lassen sich daraus nützliche Erkenntnisse über die Stammgästequote ziehen und die Auslastung der letzten Monate oder Jahre nachvollziehen.

Standort und Lageanalyse

Wie vorhin erwähnt, steht und fällt der Erfolg oftmals mit der Lage des Restaurants. In diesem Kontext sollten Sie sich insbesondere auch Ihre zukünftigen Mitbewerber anschauen: Wie viele Restaurantbetriebe gibt es im Einzugsgebiet? Welche davon haben sich auf eine vergleichbare Küchenrichtung spezialisiert? In welcher Umgebung liegt Ihr neues Lokal – in einer gut situierten Wohngegend, einem belebten Geschäftsviertel oder doch einem „Problemviertel“ mit wenig Laufkundschaft?

Der viel geratene „Spaziergang in der Gegend“ liefert hierfür erste Anhaltspunkte. Beobachten Sie das Publikum, die Frequenz der Passanten zu verschiedenen Tageszeiten und die allgemeine Atmosphäre. Prüfen Sie aber auch unbedingt die Online-Recherchewege:

  • Nutzen Sie Google und den Kartendienst Google Maps auf Ihrem Mobiltelefon.
  • Suchen Sie während der Öffnungszeiten online an verschiedenen Standorten in Ihrem Stadt- oder Landkreis nach „Restaurants in der Nähe“ bzw. „(Ihre Küchenrichtung) Restaurants“.

Wird Ihr zukünftiges Restaurant häufig in der Liste der Suchtreffer weit oben vorgeschlagen, ist das ein gutes Indiz dafür, dass Ihr Restaurant online gut sichtbar positioniert ist. Bedenken Sie: Das beste Konzept ist häufig gegen eine unattraktive Lage mit wenig Gästen machtlos. Ausnahmen bestätigen hier aber die Regel: Ein vielfach ausgezeichneter Fine-Dining-Tempel oder ein Lokal mit einem großen Alleinstellungsmerkmal kann auch trotz ungünstigem Standort für eine Restaurantübernahme attraktiv sein – selbstverständlich unter der Prämisse, dass die von Gästen bisher geschätzte Qualität beibehalten wird.

Der Businessplan: Ihr Fahrplan zum Erfolg

Auch wenn Sie das Restaurant nicht gründen oder neu eröffnen, benötigen Sie einen ausgearbeiteten Businessplan mitsamt Marketingstrategie und Finanzkalkulation. Insbesondere der Finanzplan ist essenziell, damit die Restaurantübernahme später nicht in einer unverhofften Insolvenz endet. Denn der Wettbewerbs- und Kostendruck in der Gastronomie ist immens. Die Preise für Energie und Lebensmittel steigen tendenziell eher höher, als dass sie niedriger werden. Zugleich erfordert der viel zitierte Fachkräftemangel im Gastgewerbe großzügige Investitionen in Recruiting und Mitarbeiterbindung. Legen Sie deshalb einen ausreichenden finanziellen Puffer zurück, um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren und wirtschaftliche Durststrecken überstehen zu können.

Genehmigungen und Gaststättenkonzession

Auch bei einer Restaurantübernahme müssen Sie sich gegebenenfalls um neue Genehmigungen und Regelungen (beispielsweise zum Lärmschutz) kümmern. Informieren Sie sich frühzeitig bei den zuständigen Behörden über alle erforderlichen Lizenzen und Konzessionen, insbesondere die Gaststättenkonzession, die für den Betrieb eines Restaurants unerlässlich ist.

Erfahrung und Durchhaltevermögen

Bedenken Sie, es ist noch kein Gastronom vom Himmel gefallen! Selbst bei der Übernahme eines „fertigen“ Restaurants mit Konzept braucht es jede Menge Erfahrung in der Gastronomie, um erfolgreich zu bleiben. Zudem setzt die Restaurantübernahme einen langen Atem voraus. Nicht selten kommt es nach der Neueröffnung und einer anfänglichen Euphoriephase zu Schwierigkeiten, die Auslastung konstant auf einem wirtschaftlich vertretbaren Niveau zu halten. Seien Sie auf diese Herausforderungen vorbereitet und bringen Sie die nötige Resilienz mit.

Welche Kosten fallen bei einer Restaurantübernahme an?

Dazu lässt sich leider keine pauschale Aussage treffen, da sich der Wert jeder Gaststätte individuell zusammensetzt. Der Kaufpreis wird unter anderem aus folgenden Faktoren bestimmt:

  • Umsatz des Betriebs
  • Gewinn des Betriebs
  • Wert der Vermögensgegenstände (Inventar, Ausstattung)
  • Lage und Bekanntheitsgrad
  • Potenzial für zukünftiges Wachstum
  • Je nach Wertbestimmungsmethode können weitere Faktoren hinzukommen.

Neben dem reinen Kaufpreis für den Betrieb müssen Sie auch Nebenkosten wie Notar- und Anwaltsgebühren, Maklerprovisionen, Kosten für Gutachten und eventuelle Renovierungs- oder Umbaukosten einkalkulieren. Auch ein Startkapital für die ersten Monate, bevor sich der Betrieb rentiert, ist unerlässlich.

Was ist eine Gewerbeberechtigung?
Die Berechtigung wird durch die Gewerbeanmeldung erlangt, wenn die in der Gewerbeordnung festgelegten Voraussetzungen gegeben sind. Mit der Gewerbeanmeldung wird auch eine Gewerbelizenz erworben, wenn zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung noch keine Gewerbeberechtigung vorhanden ist.

Wenn Ihnen ein Lokal zur Übernahme angeboten wird: Vorsicht ist geboten!

Es ist sehr verlockend, gerade in Zeiten, in denen viele Gastronomiebetriebe zu kämpfen haben, ein Restaurant, Café oder einen Imbiss zu übernehmen. Die Aussicht auf einen vermeintlich günstigen Einstieg ist oft sehr reizvoll. Doch es gibt viele Stolperfallen, die Sie beachten sollten! Viele Interessenten fragen immer nur nach der BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung). Aber genau diese kann vieles verschleiern, welches eine Übernahme zu einem Desaster führen kann. Es ist unerlässlich, sich beraten zu lassen. Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder beauftragen Sie einen Immobilienmakler mit Spezialisierung auf Gastronomie oder Gewerbe. Diese Berater geben Ihnen eine andere, sachliche Sicht auf ein Ladenlokal und gehen ohne Emotionen und Euphorie an die Sache heran.

Wichtige Schritte bei einem Angebot:

  • Vermieterkontakt: Wenn Ihnen jemand ein Lokal zur Übernahme anbietet, fragen Sie immer nach den Kontaktdaten des Vermieters. Sprechen Sie immer direkt mit dem Vermieter und stellen Sie sich vor. Klären Sie ab, ob der Vermieter einer Übernahme zustimmt und ob er Sie als neuen Mieter akzeptiert.
  • Keine Anzahlung ohne Vertrag: Bezahlen Sie NIE eine Anzahlung auf Inventar oder eine Ablöse, bevor Sie sich nicht vergewissert haben, dass Sie das Lokal auch anmieten können und der Mietvertrag unterschrieben ist.
  • Alles schriftlich festhalten: Je mehr vertraglich geregelt ist, desto besser. Verlangen Sie eine Kopie des Ausweises des Vertragspartners.
  • Misstrauen bei „zu guten“ Geschichten: Spricht der Unternehmer davon, er müsse gewisse Sachen mit seinen „Geschäftspartnern“ vorher besprechen? Was heißt Geschäftspartner? Familienmitglieder, Angestellte, Geldgeber oder sogar dubiose Personen? Sollte Ihnen erzählt werden, wie übertrieben toll sein Restaurant sei und welche tollen Stammkunden er habe oder irgendetwas, was sich zu gut anhört… seien Sie misstrauisch!
  • Schuldencheck: Hat der abgebende Gastronom eventuell hohe Schulden? Versucht er Sie über den Tisch zu ziehen und Ihre Unwissenheit auszunutzen, um seine Außenstände auszugleichen? Prüfen Sie die Datenbank der Insolvenzbekanntmachungen und Firmenregister wie Northdata, ob und wie Ihr Vertragspartner dort gemeldet ist.
  • DEHOGA und Bonität: Wenn Sie keinen Berater wie Steuerberater, Rechtsanwalt oder Immobilienmakler haben oder nutzen wollen, sollten Sie sich zumindest bei der DEHOGA als Existenzgründer registrieren. Mit dem richtigen Partner können Sie sich über den Betrieb oder die Person eine Auskunft über die Bonität verschaffen. Nicht nur Vermieter sollten dies immer machen, auch jemand, der einen Betrieb übernimmt.
  • Lieferantenbindungen: Vergewissern Sie sich, ob der Wirt oder die Gaststätte eventuell durch eine Finanzierung oder Verträge an eine Brauerei oder einen Lieferanten gebunden ist. Sollte auf einem Windschutz oder einer Markise der Name eines Getränkehändlers stehen, sollten Sie dies hinterfragen. Sollte ein Darlehen bezahlt sein, hat der Gastronom Schriftverkehr darüber.
  • Inventarprüfung: Prüfen Sie immer die Funktionalität des Inventars! Sind die Gasanschlüsse dicht? Wie alt sind Kühlschränke und Kühlhäuser? Stehen Stromfresser im Betrieb? Wie steht es um die Elektrik? Müssen Anschlüsse, Leitungen oder der Sicherungskasten erneuert werden? Trägt die Stromversorgung die Last Ihrer Geräte? Wie steht es um das Thema Außenwerbung und Außenbeleuchtung? Ist das Inventar das Geld wirklich wert? Gehört die Kaffeemaschine wirklich dem Wirt oder ist es ein Leasinggerät? Lassen Sie sich Eigentumsnachweise für alle wesentlichen Inventargegenstände zeigen.

Vorsicht vor unseriösen Vermittlern: Der Paragraph 34C GewO

Seien Sie äußerst vorsichtig, wenn eine Person einer Brauerei, eines Getränkelieferanten, eines Lebensmittellieferanten oder einer Marketingagentur eine Immobilie vermittelt, von der diese weder Eigentümer noch Verpächter ist. Fragen Sie nach der Erlaubnis nach §34C der Gewerbeordnung! Ohne eine Erlaubnis durch eine Aufsichtsbehörde darf eine natürliche Person oder ein Unternehmen keine Objekte von anderen Personen zum Verkauf oder zur Miete vermitteln! Das ist ausschließlich zugelassenen Immobilienmaklern vorbehalten. Besonders dreist wird es, wenn der neue Mieter als Dankeschön für eine erfolgreiche Vermittlung einen Liefervertrag unterschreiben soll! Solche Praktiken sind oft nicht nur unseriös, sondern können auch rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im Rahmen des Geldwäschegesetzes, wenn „Bezahlungsmittel“ angenommen werden.

Fallstricke in der Praxis: Beispiele aus der Gastronomie

Die Praxis zeigt immer wieder, wie wichtig eine gründliche Prüfung und professionelle Beratung sind. Hier zwei Beispiele aus der Realität:

Fallbeispiel 1: Die Anzahlungsfalle

Im Frühjahr 2021 inserierte ein Gastronom seinen Betrieb im Internet zur Abgabe. Ein Existenzgründer nahm Kontakt auf und besichtigte das Lokal. Die Vertragsverhandlungen schritten voran. Der Mietinteressent wollte das Restaurant übernehmen und bezahlte eine Anzahlung im fünfstelligen Bereich an den Altbetreiber. Der neue Betreiber wartete nun auf die Rückmeldung des Vermieters zwecks Schlüsselübergabe und Mietvertrag, doch es tat sich nichts. Auf Nachfrage erlangte er Kontakt zum Vermieter, und dieser wusste von nichts. Sein bisheriger Mieter konnte das Restaurant nicht verkaufen, da der Vertrag wegen Mietschulden bereits drei Monate zuvor gekündigt wurde. Der Vermieter kümmerte sich selbst um einen Nachmieter und akzeptierte diesen Neugründer nicht als Mieter. Der alte Gastronom war natürlich nicht mehr zu erreichen und mit dem Geld über alle Berge! Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, niemals Anzahlungen ohne einen gesicherten Mietvertrag und ohne direkte Absprache mit dem Vermieter zu leisten.

Fallbeispiel 2: Versteckte Mängel und fragwürdige Eigentumsverhältnisse

Ein weiterer Fall ereignete sich in Düsseldorf im Frühjahr 2019. Eine Brauerei beendete eine Pacht einer Gaststätte. Vom letzten Wirt hatte diese noch ausstehende Miete und Bierrechnungen im fünfstelligen Bereich zu erhalten. Mit den neuen Bewerbern wurde vereinbart, dass diese den Mietvertrag direkt mit den Hauseigentümern abschließen sollten. Das Inventar inklusive Küche und Möbel sei Eigentum der Brauerei und müsse bezahlt oder in einem Darlehen mit Bierlieferungsvertrag übernommen werden. Stutzig wurde die neue Wirtin, als die Außendienstler immer mehr drängten und es eilig machten. Das Geld sollte bar bezahlt werden! Zudem fragte der Hauseigentümer, warum denn auch die Theke verkauft würde, diese sei doch fester Bestandteil des Hauses. Die Brauerei konnte keine Inventarliste vorweisen oder eine Rechnung über die Anschaffung der einzelnen Positionen. Auffällig war auch, dass eine Inventarliste erst nach Unterschrift des Mietvertrages von der Brauerei erstellt wurde und nicht vorher.

Es gab so viele dubiose Tatsachen im Rahmen dieser Übernahme, dass der Ehemann der Wirtin, ein alter Kunde eines Beraters, diesen um Rat bat. Schnell stellte sich heraus, dass die Brauerei die Außenstände vom Vorgänger durch die neue Wirtin bezahlen lassen wollte. Es gab keine Nachweise über die Eigentumsverhältnisse des Inventars. So wurde kein bindender Vertrag unterschrieben und kein Geld für Inventar bezahlt. Des Weiteren war der Fassaufzug defekt, die Kohlensäurewarnanlage im Keller war nicht vorhanden und nie von der Brauerei installiert worden. Weiterhin wurde der Bierkeller von den Behörden nicht abgenommen, da der Putz bröckelte und keine Stahlscheibe an den Armaturen für den Fassanschluss vorhanden war. Die Wirtin klagte beim Kochen immer über Kopfschmerzen. Ein Zufall brachte ans Tageslicht, dass die Gasanschlüsse des Herdes undicht waren. Das funktionierende Gerät wurde vor der Übergabe vom Vorpächter gegen ein defektes ausgetauscht. Den Vorpächter konnte man nicht belangen, da er pleite war und sich in sein Heimatland absetzte. Die Brauerei fühlte sich nicht verantwortlich, da kein bindender Vertrag unterschrieben wurde. Also wurde die Küche komplett ausgetauscht und neue Brauereien vermittelt. Ab da an lief der Betrieb reibungslos. Dieser Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, Inventar genau zu prüfen und sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Restaurantübernahme

1. Muss ich das Personal des Restaurants bei einer Übernahme übernehmen?

Ja, gemäß § 613a BGB sind Sie als neuer Inhaber grundsätzlich verpflichtet, das bestehende Personal zu übernehmen. Kündigungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen (personen- oder verhaltensbedingt) zulässig, und die Arbeitsbedingungen dürfen nicht verschlechtert werden.

2. Wie finde ich heraus, ob das Restaurant Schulden oder offene Forderungen hat?

Fordern Sie die vollständigen Finanzdaten (Bilanzen, GuV, BWA) an und lassen Sie diese von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer genau prüfen. Zudem sollten Sie die Datenbank der Insolvenzbekanntmachungen und Firmenregister wie Northdata überprüfen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, vertragliche Verbindlichkeiten zu identifizieren.

3. Ist eine Restaurantübernahme günstiger als eine Neugründung?

Nicht unbedingt. Der Kaufpreis für einen bestehenden Betrieb kann erheblich sein. Allerdings sparen Sie bei einer Übernahme oft Zeit und Aufwand für die Etablierung eines Konzepts, den Aufbau eines Kundenstamms und die Anschaffung von Grundausstattung. Die Gesamtkosten hängen stark vom Einzelfall ab.

4. Was ist der wichtigste Tipp bei einer Restaurantübernahme?

Der wichtigste Tipp ist eine umfassende Due Diligence (sorgfältige Prüfung) aller Aspekte des Betriebs – von den Finanzen über den Zustand der Immobilie bis zur Reputation. Lassen Sie sich unbedingt von erfahrenen Fachleuten (Anwälten, Steuerberatern, spezialisierten Maklern) beraten und stellen Sie immer die Frage: „Warum wird das Restaurant verkauft?“

5. Brauche ich einen Businessplan, auch wenn das Restaurant schon existiert?

Ja, unbedingt. Ein Businessplan ist auch bei einer Übernahme unerlässlich. Er hilft Ihnen, Ihre eigene Strategie zu definieren, die Finanzierung zu planen, potenzielle Risiken zu erkennen und einen ausreichenden finanziellen Puffer zu kalkulieren. Er ist zudem oft eine Voraussetzung für Bankkredite oder Förderungen.

Fazit: Ihr Weg zur erfolgreichen Restaurantübernahme

Die Übernahme eines Restaurants bietet eine spannende Chance, den Traum vom eigenen Gastronomiebetrieb zu verwirklichen. Doch wie dieser Artikel zeigt, ist der Weg dorthin gesäumt von potenziellen Fallstricken. Schauen Sie sich vor dem Erwerb eines Restaurants alle Räumlichkeiten genau an, ob irgendwo versteckte Mängel zu finden sind. Zudem ist es wichtig, auch die (laufenden) Verträge (Personal, Pachtvertrag, Brauereien), Verbindlichkeiten sowie die Bücher der Gastronomie auf Herz und Nieren zu überprüfen. Hierbei kann es sich auch anbieten, den Steuerberater des zu erwerbenden Restaurants zu kontaktieren und über die Finanzen zu befragen. Den Standort sowie die Beliebtheit sollten Sie bei Ihren Überlegungen auch nicht außer Acht lassen.

Weiterhin ist es möglich, dass Sie eine Gaststättenkonzession sowie andere Genehmigungen benötigen. Zudem müssen Sie vor der (Neu-)Eröffnung Ihr Marketing planen, einen Businessplan erstellen und gegebenenfalls neues Personal einstellen. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – sei es von Anwälten, Steuerberatern oder auf Gastronomie spezialisierten Immobilienmaklern. Ihre Expertise ist Gold wert, um die Transaktion reibungslos und sicher zu gestalten. Wenn Sie all diese Tipps beachten und mit der nötigen Sorgfalt vorgehen, steht Ihrem Erfolg in der Gastronomie (fast) nichts mehr im Wege, und Sie können bedenkenlos das Restaurant eröffnen.

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